عاجل دخول قانون ترحيل المرفوضين من العراقيين وباقي الجنسيات حيز التطبيق

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 عاجل دخول قانون ترحيل المرفوضين من العراقيين وباقي الجنسيات حيز التطبيق
 January 14th, 2015 | PostAuthorIcon Author: Haider Ali Issa

قانون ترحيل المرفوضين من جميع الجنسبات وحتئ العراقيين وبخاصة مواطني جمهورية يوغسلافيا السابقة حيث دخل من الاول من هده السنة حيز التنفيذ
أن القواعد الجديدة بشأن حق اللجوء اعتبرت، وتصنيف بلدان كثيرة كدول آمنة لا يستحق مواطنيها بتاتا حق اللجؤ في المانيا بعد اليوم.
وينص القانون الجديد علئ انهاء اقامات من عندهم الرفض عن طريق ادارات الاجانب المنتشرة في المدن الالمانية وتسهيل ترحيلهم خلال شهر عن البلاد..

Pressemitteilung 06.11.2014
Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in Kraft
Neue Regelungen im Asylrecht
Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten

und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer ist gestern im Bundesgesetzblatt

verkündet worden und tritt heute in Kraft.

Durch das Gesetz werden die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik

Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a AsylVfG eingestuft, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten

schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können.

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärt hierzu: “Wenn wir unserer humanitären Verantwortung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft

gerecht werden wollen, müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass bei nicht Schutzbedürftigen der

Aufenthalt in Deutschland möglichst schnell beendet wird. Das Gesetz ist hier ein wichtiger Baustein.

Asylanträge aus diesen Staaten können nun schneller bearbeitet und die Aufenthalte von Antragsstellern aus diesen Staaten in Deutschland

schneller beendet werden. Außerdem erwarte ich, dass das Gesetz bei Bund, Ländern und Kommunen zu einer

erheblichen Kostenentlastung führen wird”.

Des Weiteren wird durch das Gesetz die Wartefrist, nach der Asylbewerbern und

Ausländern, die eine Duldung besitzen, die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei

Monate verkürzt. Hierdurch sollen sie früher die Möglichkeit erhalten, durch

Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten